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Baumängel erkennen und reklamieren

Rund ums Haus Baumängel erkennen und reklamieren - News, Bild 1
18.08.2021 14:49 Uhr von Robert Glückshöfer

Der Traum vom eigenen Haus ist auch heutzutage noch ein Wunsch vieler Familien. Doch die wenigsten Bauherren verfügen selbst über Zeit oder gar Fachkenntnisse, um den Hausbau durchzuführen. So wird häufig eine Baufirma engagiert, die bei der Planung und Umsetzung des Eigenheims helfen soll. Doch nicht selten kommt es hierbei zu Problemen - sei es auf Grund von Fehlern während der Planungsphase, Verzögerungen wegen Wetter und auch Baumängel sind leider noch immer ein häufiges Phänomen. Dabei können gerade Laien nur schwer vorab die Mängel am Bau erkennen und rechtzeitig reagieren. Viele hilfreiche Tipps zu dem Thema gibt es auch in dem über Haufe herausgegebenen Buch “Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren”.

Baumängel an fast jedem Neubau

Der häufigste Grund für Mängel am Bau lässt sich auf eine Reduzierung der Kosten zurückzuführen. Einige Baufirmen setzen auf eine niedrigere Qualität bei der Wahl der Materialien, andere hingegen haben einfach ein schlechtes Zeitmanagement und reduzieren deshalb die eigentlich notwendige Arbeitszeit. Die Folge sind dabei enorme Kosten für die Hausbesitzer. Das Institut für Bauforschung Hannover hat festgestellt, dass im Schnitt 18 Baumängel pro Neubau anzutreffen sind. Somit lohnt es sich fast immer vor der Übernahme einen unabhängigen Gutachter zu engagieren und so den wahrscheinlich vorhandenen Problemen direkt vorab entgegen wirken zu können.

Die häufigsten Baumängel in der Übersicht

Einige der häufigsten Baufehler sind wieder und wieder anzutreffen, denn neben einer schlechten Verarbeitung der Materialien sind häufig fehlendes Fachwissen und starker Zeitdruck Gründe für die gängigen Baumängel. Hier die häufigsten Mängel am Bau in der Übersicht:

  • Feuchte Keller: Leider sind auch heute noch viele Planungsfehler bei Kellern anzutreffen, denn viele Baufirmen setzen auf die falschen Abdichtungsmaterialien. Dadurch ist der Schutz vor Feuchtigkeit gerade während der kälteren Monate nicht mehr gegeben und es kommt zu einer stark erhöhten Schimmelbildung. So lassen sich manche Keller gar nicht mehr nutzen.
  • Risse am Putz und Mauerwerk: Nicht bedachte Temperaturschwankungen, fehlende Fachkompetenz und eine falsche Kombination von Baustoffen sind die häufigsten Gründe für Risse im Mauerwerk und am Putz. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern bietet auch eine Angriffsfläche für Feuchtigkeit, die sich dort festsetzt und nach wenigen Jahren große Probleme verursachen kann.
  • undichte Lüftungsanlagen: Ebenfalls häufig anzutreffen sind falsch oder schlecht verbaute Lüftungsanlagen. So kann die Feuchtigkeit ebenfalls nicht richtig entweichen, was Schimmelbildung und andere Probleme nach sich zieht. Darüber hinaus ist auch die Energieeffizienz merklich reduziert und die Heizkosten schnellen in die Höhe.
  • Mängel am Balkon: Die häufigsten Fehler im Bezug auf den Balkon beinhalten Fliesen aus einem Material, das bei Frost aufspringen kann, eine schlecht oder gar nicht funktionierende Drainage sowie eine fehlende thermische Trennung. Nicht selten werden auch die Geländer ungenügend befestigt und stellen dann ein Sicherheitsrisiko dar.
  • Risse im Holz: Gerade bei Renovierungen oder auf alt getrimmte Neubauten werden häufig tragende Holzteile eingesetzt. Wird hier bei der Trocknung gepfuscht, so entstehen Risse, die nicht nur optisch unschön sind, sondern einen Platz für Feuchtigkeit bieten. Das reduziert die Belastbarkeit der tragenden Holzteile und stellt ein großes Sicherheitsrisiko dar.

So können Baumängel reklamiert werden

Der Einsatz eines professionellen Gutachters ist fast immer unabdingbar um alle Baumängel zu finden und diese auch nachhaltig reklamieren zu können. So sollte unbedingt auf eine lückenlose Dokumentation geachtet werden, was bei einer späteren juristischen Auseinandersetzung essentiell ist. Darüber hinaus sollte der Neubau gerade bei massiven Baumängeln gar nicht erst abgenommen werden. Stattdessen ist es richtig, direkt auf eine kostenlose Beseitigung aller Mängel zu bestehen und notfalls einen Anwalt einzuschalten.

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Autor Robert Glückshöfer
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Datum 18.08.2021, 14:49 Uhr